Nussbaumen (Transkription Nr. 238)

Schulort Nussbaumen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 345-346
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Steckborn
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Stammheim
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft der Stadt Zürich)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Hüttwilen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Nussbaumen (Niedere Schule, reformiert)
23.02.1799
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Heißt Nußbaumen.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja es ist eine eigne Gemeinde.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Kirchgemeinde, Stammheim im Kanton Zürich, im Distr. Bänken

I.1.dIn welchem Distrikt?

Distrikte Steckboren.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zu Kanton Durgäu.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Des mühsten 2 Viertelstund nicht starch ligen 4 Häuser.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Steinegg ligen 4, Häuser.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Die Entfernung vom Schulorte, ist nicht starch 2, Viertelstund u: Die anzahl der Schulkinder, die daher kommen solten an der Zahl. 4. Kinder. Sie besuchen aber die Schul in Hutweylen.

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Burg, Hutweylen, Jurschausen, Stammheim.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Burg 1, Stund, Heütweylen 1 Stund, Jurschausen 1 Viertelstund, Stammheim 2. Vietelstund.

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja,

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Schreiben, Rechnen, Lesen, Singen, Buchstabieren etc:

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Sommer und Winter, wird die Schull gehalten.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Der klein u: große Chatichismi, der Psalter Davids, das neu und alt Testament etr:

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Ein jedes Kind hat eine Vorschrift, ist es aber fähig im Schreiben so hat es keine eigne Vorschrift mehr, sonder es muß aus dem Kopf oder aus einem Buch so ordagravisch wird getruckt ist Schreiben.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

6, Stunden.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der ganze Ehrendestillstand.

III.11.bWie heißt er?

Jakob Straßer.

III.11.cWo ist er her?

Aus Nußbaumen.

III.11.dWie alt?

25, 1/2 Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

||[Seite 2] Ja.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

3, 1/2 Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn der lehr am Zürichsee im Hirzel an der Sillbrug

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja. Der Meßmerdienst

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

65 darvon sind Knaben 35. und Mächen 30. die, die Schull besuechen.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

30 bis auf 35. darvon sind Knaben, 20, und Mächen 15 die, die Schul besuechen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Nichts dergleichen ist vorhanden

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Von dem Kirich und Gemeind gut, u. von den Hausvättern,

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Aus dem Kirchengut, hat ein Schulmeister Jährlich zubeziehen fl. 16, xr. 30 Armengut ist keeines vorhanden.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ja vom Kind in der Wochen 2 Kreutzer,

IV.15Schulhaus.

Es hat kein Schulhaus.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jm Gemeind Haus

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nichts.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemeind.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld wie ich oben gesagt habe. Getreide, Wein, Holz, nichts.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

Erstlich für die Kinderlehr zu halten 2.tens für das Vorsingen u: 3tens für die Unterhaltung des Gesangs.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Dergleichen nichts.

IV.16.B.bSchulgeldern?

Wie ich oben gesagt habe.

IV.16.B.cStiftungen?

Nichts der Gleichen.

IV.16.B.dGemeindekassen?

Aus der Gemeindskaßen alle Jahr 3 fl. 30 xr.

IV.16.B.eKirchengütern?

Nichts der Gleichen.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

Ein jeder Hausvater bezahlt Wochendlich 2 xr. Schullohn

IV.16.B.gLiegenden Gründen?

Nichts der Gleichen.

IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)

Nichts.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Rebublickanischer Gruß und Hochachtungt Euer getreunester Diener, Hs: Jakob Strasser Schulm: Nussbaumen den 23.ten Hornung 1799.

Zitierempfehlung: